Feuerwehrpläne:
Feuerwehrpläne sind in der DIN 14095 Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen geregelt und dienen der Feuerwehr zur raschen Orientierung in einem Objekt oder einer baulichen Anlage und zur Beurteilung der Lage. Sie liefern der Einsatzleitung schon auf dem Weg zum Objekt wichtige Informationen, die eine rasche Orientierung innerhalb und außerhalb einer baulichen Anlage ermöglichen, und tragen unter Umständen dazu bei, Menschenleben zu retten und größere Sach- und Umweltschäden zu vermeiden. Feuerwehrpläne werden immer in Abstimmung mit der zuständigen Feuerwehr bzw. Brandschutzdienststelle erstellt. Einige Feuerwehren bzw. Brandschutzdienststellen verfügen auf ihrer Internetseite über Merkblätter, in denen teilweise von der DIN 14095 abweichende Angaben für die Erstellung angegeben werden. Daher gehört der ständige Kontakt und eine frühzeitige Kommunikation mit den örtlichen Behörden für die Planmanufaktur zum Alltag. Damit wir für Sie wirtschaftlich, korrekte und an örtlichen Forderungen angepassten Pläne erstellen zu können.
Wichtig:
Feuerwehrpläne müssen stets auf aktuellem Stand gehalten werden. Der Betreiber der baulichen Anlage hat den Feuerwehrplan mindestens alle zwei Jahre von einer sachkundigen Person prüfen zu lassen.
Wann sind Feuerwehrpläne erforderlich:
· in Industriebauten mit einer Gesamtgrundfläche aller Brandabschnitte/-bekämpfungsabschnitte > 2.000 m2 (Nr. 5.14 MIndBauRL)
· in Beherbergungsstätten mit > 60 Gastbetten (§ 12 MBeVO)
· in Hochhäusern (Nr. 9 MHHR)
· in Schulen (Nr. 11 MSchulbauR)
· in Verkaufsstätten mit > 2.000 m2 Verkaufsraumfläche (§ 27 MVKVO)
· in Versammlungsstätten mit > 200 Personen in Versammlungsräumen (§ 42 MVStättVO)
· in Kunststofflägern mit > 200 m3 Sekundärkunststoffen (gebrauchte Kunststoffe; Nr. 9 MKLR)
· in Krankenhäusern (vgl. ehemalig § 36 KhBauVO)
Flucht- und Rettungspläne:
Flucht- und Rettungspläne sind in der DIN ISO 23601 Sicherheitskennzeichnung – Flucht- und Rettungspläne geregelt und dienen zur vereinfachten Kenntlichmachung von Notausgängen, Standorten von Brandbekämpfungs- und Erste-Hilfe-Einrichtungen. Die Standorte sind an Stellen zu wählen, an der Personen häufig vorbeigehen oder sogar verweilen. Ein Flucht- und Rettungsplan kann Leben von Ihren Mitarbeitern und Besuchern retten.
Wichtig:
Nach DIN ISO 23601 Sicherheitskennzeichnung – Flucht- und Rettungspläne müssen diese aktuell, gut lesbar, mindestens das Format A3 aufweisen und unter Verwendung von Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen gestaltet sein.
Wann sind Flucht- und Rettungspläne erforderlich:
Zimmerpläne:
Zimmerpläne stellen eine spezielle Form von Flucht- und Rettungsplänen dar. Sie sind in allen Gästezimmern einer Beherbergungsstätte auszuhängen und in der Regel mehrsprachig auszuführen. Der Zimmerplan enthält einen Grundriss der jeweiligen Etage, in diesem ist beispielsweise der kürzeste Weg von einem Hotelzimmer zum sicheren Bereich gekennzeichnet. Zusätzlich müssen auf dem Grundriss die Brandmelder und Feuerlöscher eingezeichnet sein.
Wichtig:
Nach der Beherbergungsstätten-Verordnung (BStättV ab 30 Betten) sind Sie als Betreiber verpflichtet, Gästehinweise in Form von Flucht- und Rettungsplänen auf den Zimmern bereit zu stellen.
Wann sind Zimmerpläne erforderlich: